1) Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der Firma LinzNet Internet Service Provider GmbH, Flötzerweg 145, 4030 Linz, im folgenden kurz "LINZNET" genannt, liegen nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Firma LINZNET.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die an die Firma LINZNET zu erbringenden Leistungen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.
2) Verbraucherschutz.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am Nähesten kommt.
3) Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärungen weder in den von der Firma LINZNET für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von der Firma LINZNET dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt, sobald dem Verbraucher eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Firma LINZNET, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben, sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Firma LINZNET angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an die Firma LINZNET oder einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
4) Vertragschluss
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt, insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung eines Auftragsformulars und dessen Bestätigung durch die Firma LINZNET.
Ein mündliches Angebot an die Firma LINZNET wird angenommen, wenn durch die Firma LINZNET innerhalb der Annahmefrist, ansonsten innerhalb einer Woche eine schriftliche Annahmeerklärung erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt das Datum der Auftragserteilung.
5) Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Von der Firma LINZNET bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag, insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Firma LINZNET, unabhängig von der Art des Mangels, die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen.
Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert der Firma LINZNET, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer hat auch auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der Verkäufer berechtigt die Firma LINZNET, die gelieferten Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Firma LINZNET in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken- oder Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Firma LINZNET das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, hat dieser die Firma LINZNET sofort zu verständigen, widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat.
Lieferungen an die Firma LINZNET haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen.
Bei Nichtannahme der Ware durch die Firma LINZNET ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet. Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Firma LINZNET zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw. in bestehenden Rahmenbedingungen genannten Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen Kunden der Firma LINZNET, ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis zuzusenden.
Die Rechnungen müssen den Bestimmungen des Österreichischen Umsatzsteuergesetzes 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Der Lieferant der Firma LINZNET ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet.
Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen der Firma LINZNET aufzurechnen; dieser Aufrechnungsausschluss gilt nicht, falls der Verkäufer Verbraucher im Sinn des KSchG ist.
Erfüllungsort für Lieferungen der Firma LINZNET ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an ein einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen der Firma LINZNET geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird.
Forderungen der Firma LINZNET sind ohne die Vereinbarung einer Zahlungsfrist bei Fakturenerhalt zur sofortigen Zahlung fällig.
Die Firma LINZNET behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor.
Alle bei der Firma LINZNET eingehenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet wird.
Bei Kunden, die mit der Firma LINZNET in dauernder Geschäftsverbindung stehen, hat die Firma LINZNET das Recht, sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges mitgeteilt und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 14 % p.a. zur Verrechnung, wobei die anfallenden Zinsen vierteljährlich zum Kapital geschlagen werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Erhöhung von Kreditzinsen bewirken, ist die Firma LINZNET zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. Die Firma LINZNET behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis einzubinden.
6) Verzug
Zahlungsverzug berechtigt die Firma LINZNET, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
Der Firma LINZNET steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die Firma LINZNET das Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr von 10 % des Preises jener Waren zu verlangen, die vom Rücktritt betroffen sind. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Vertragspartner, der Firma LINZNET Verzugszinsen in Höhe von 14 % per anno ab Fälligkeit zu bezahlen.
7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Firma LINZNET Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma LINZNET hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum der Firma LINZNET ab.
8) Gewährleistung
Die Firma LINZNET ist berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. In diesem Fall erlischt ein Anspruch auf Wandlung und Preisminderung. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme der Ware, gelangt zu Lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr von 7 % der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die von Neuwert – ohne Berücksichtigung eines allfälligen verminderten Zeitwertes – berechnet werden.
9) Insolvenz des Vertragspartners
Die Firma LINZNET ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, sodass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche mit der Firma LINZNET zu erwarten sind.
10) Haftung
Die Haftung der Firma LINZNET ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Firma LINZNET nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist der Käufer. Ist der Käufer Verbraucher, so bezieht sich diese Haftungseinschränkung nicht auf Schäden an der Person.
11) Zessionsverbot
Forderungen an die Firma LINZNET dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.
12) Der Vertragspartner der Firma LINZNET willigt ein, dass seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.
13) Zugang von Schriftstücken
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse abgesendet werden.
14) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Firma LINZNET und einem Vertragspartner ergeben, ist nach Wahl der Firma LINZNET das sachlich zuständige Gericht in Wien oder Linz zuständig. Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig vereinbart, in dessen Sprengel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
|